Praktika nach der neuen LPO

6. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (LPO I - neu)

6.1 Zeitrahmen und Organisatorisches

Das Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Es ist innerhalb eines Semesters abzuleisten und findet einmal jede Woche statt. Im Umfang von 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG).

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist in einem der beiden für das Studium gewählten Unterrichtsfächer der Fächerverbindung abzuleisten; es bezieht sich nicht auf das Erweiterungsfach.

6.2 Aufgaben und Studienziele

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum haben die Studierenden folgende Aufgaben und Studienziele:

  • Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen,
  • Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und mindestens die Durchführung eines Unterrichtsversuches.

6.3 Beratungsgespräch

Die Praktikumslehrkraft führt mit den Praktikumsteilnehmern ein (weiteres) Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrerberuf. Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums wird die Durchführung, nicht aber das Ergebnis dieses Gesprächs, schriftlich festgehalten.

6.4 Meldung

Zur Ableistung des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt. Die Meldung für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im Wintersemester und im darauf folgenden Sommersemester muss dem jeweiligen Praktikumsamt bis spätestens 15. April vorliegen. Soweit sich zu einer bestimmten fachdidaktischen Lehrveranstaltung mehr Bewerberinnen oder Bewerber melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.

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Nr: 2624
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