Beruf

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Der Weg an die Fachoberschule

Die Fachoberschule (FOS) wird zusammen mit der Berufsoberschule (BOS) seit dem Schuljahr 2008/2009 unter dem Dach der Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst. Die aktuelle Homepage lautet http://www.bfbn.de
Ist der Schnitt im Abschlusszeugnis der Realschule in Mathematik, Deutsch und Englisch nicht schlechter als 3,5, kannst du auf die FOS gehen, wobei eine Note auch schlechter als 4 sein darf. Der Anmeldetermin ist Anfang März (aktuell in diesem Schuljahr: Mo 25.02. - Fr 08.03.13 Anmeldezeitraum für die Aufnahme an die FOS für Schuljahr 2013/14), wobei zunächst das Zwischenzeugnis der 10. Klasse vorgelegt werden muss. Das Abschlusszeugnis mit einem entsprechenden Ergebnis muss für eine endgültige Anmeldung unmittelbar nach Erhalt vorgelegt werden.

Eine Aufnahmeprüfung für Bewerber, die den Notenschnitt nicht erreicht haben, wird nicht durchgeführt. Die Probezeit an der FOS dauert bis zum Zwischenzeugnis. Ist die Probezeit nicht bestanden, muss der Schüler die FOS verlassen.
Auch an der FOS werden verschiedene Wahlpflichtfächergruppen angeboten: Technik - Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege - Sozialwesen und Gestaltung. Es gibt aber auch spezielle Fachoberschulen für Agrarwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Ernährung) und Umweltsicherung, z.B. in Triesdorf.
Für die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung müssen die bildnerisch-parktischen Fähigkeiten in einer speziellen Aufnahmeprüfung (Termin  in diesem Schuljahr: Mi 13.03.2013) nachgewiesen werden.
Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Die fachpraktische Ausbildung (fpA) umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11. Ziel ist die Fachhochschulreife, die zum Studium an einer FH berechtigt.
Überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen der Fachabiturprüfung (Notendurchschnitt mind. 2,8) haben die Möglichkeit, in einem 13. Schuljahr die fachgebundene Hochschulreife, bzw. bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Letztere berechtigt zum Studium an Universitäten und Technischen Hochschulen.

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