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Aktuelle Jugendthemen, Rat und Auskunft

Hier findet ihr alles Wissenswerte über aktuelle Themen, Rechte und Pflichten von Schülern, Jugendschutz, Schülernotruf ...

Jugendschutzgesetz

Mit der Geburt beginnt auch das Rechtsleben eines Menschen. Wie sich die Rechtsfähigkeit im Laufe der Jahre entwickelt, kann im Jugendschutzgesetz nachgelesen werden. Im Alter von 0-14 Jahren zählt man laut Gesetz als Kind, danach gilt man bis zum 18. Lebensjahr als Jugendlicher.

Die folgenden Informationen geben einen ersten knappen Ãœberblick:

  1. Mit der Geburt erwirbt man die Staatsangehörigkeit und wird rechts- und erbfähig.
  2. In Bayern gilt von 6-15 Jahren (9 Jahre insgesamt) die allgemeine Schulpflicht.
  3. Ab dem Alter von 7 Jahren ist man beschränkt delikt- (=Ihr, bzw. eure Eltern könnt bei verursachtem Schaden zur Verantwortung gezogen werden) und geschäftsfähig (Ihr könnt sogenannte Rechtsgeschäfte tätigen, allerdings nur mit großen Einschränkungen).
  4. Im Alter von 12 Jahren verfügt ihr über  das Recht der religiösen Selbstbestimmung, allerdings geltet ihr noch als beschränkt religionsunmündig (=Ihr dürft nicht mehr gegen euren Willen in einer anderen Religion als bisher unterrichtet werden).
  5. Ab 14 Jahren wird vieles anders: freie Religionswahl, beschränkte Straffähigkeit, Beschwerderecht in Vormundschaftssachen ohne Mitwikung seiner gesetzlichen Vertreter und Wahlberechtigung und Wählbarkeit zur betrieblichen Jugendvertretung.
  6. Ab 15 Jahren gilt die Berufsschulpflicht.
  7. Mit 16 Jahren geht es wieder ein großen Schritt vorwärts: Ihr seid jetzt eidesmündig (=Fähigkeit eidesstattliche Aussagen vor Gericht zu tätigen), testierfähig (=Freiheit, ein Testament zu verfassen), bedingt ehemündig (=Heirat mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erlaubt) und der Gasthausbesuch ist ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten zwischen 5-24 Uhr erlaubt.
  8. Endlich 18! Ab sofort seid ihr voll geschäftsfähig, prozessfähig, ehemündig und deliktfähig. Ihr besitzt nun das aktive und passive Wahlrecht für alle Bund- und Landtagswahlen sowie für die meisten Kommunalwahlen.

Insgesamt kann man sagen, dass die Altersstufen 14, 16 und 18 eure Rechte immer ein kleines Stück erweitern und euch mehr Freiheiten gestatten. Im Gegenzug wächst allerdings auch die Verantwortung für euer eigenes Tun und Handeln. 

 

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