Schülermitverantwortung

Klassensprecherinnen und Klassensprecher

Jede Klasse wählt bis spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn einen Klassensprecher und einen Stellvertreter. Über die Art und Weise der Wahl entscheidet der Schülerausschuss im Einvernehmen mit der Schulleitung (RSO, §11).
Die Aufgabe der Klassensprecher ist es, die Rechte aller Mitschülerinnen und Mitschüler gegenüber den Lehrern und der Schulleitung zu vertreten. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Teil der SMV. 


Nr: 1759
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