§ 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung 1 Innerhalb der Schulgemeinschaft ist zu eroertern, welche im Rahmen des Modellversuchs "MODUS 21 Schule in Verantwortung" freigegebenen Massnahmen die Schule durchfuehrt (Anlage 1). 2 Entscheidet sich die Lehrerkonferenz fuer die Durchfuehrung solcher Massnahmen, gelten insoweit die gesondert bekannt gemachten Bestimmungen des Staatsministeriums. 3 Die Lehrerkonferenz ist in diesem Fall berechtigt, erforderlichenfalls von einzelnen Bestimmungen dieser Schulordnung abzuweichen.