§ 87 Inkrafttreten, Ausserkrafttreten, uebergangsregelungen (1) 1 Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 tritt Anlage 2 fuer die Jahrgangsstufe 8 am 1. August 2008, fuer die Jahrgangsstufe 9 am 1. August 2009 und fuer die Jahrgangsstufe 10 am 1. August 2010 in Kraft. (2) 1 Mit Ablauf des 31. Juli 2007 tritt die Schulordnung fuer die Realschulen (Realschulordnung - RSO) vom 5. September 2001 (GVBl S. 620, BayRS 2234-2-UK), zuletzt geaendert durch Verordnung vom 10. Mai 2005 (GVBl S. 165), ausser Kraft. (3) 1 Abweichend von Abs. 2 tritt Anlage 1 der Realschulordnung in der bis 31. Juli 2007 geltenden Fassung fuer die Jahrgangsstufe 8 mit Ablauf des 31. Juli 2008, fuer die Jahrgangsstufe 9 mit Ablauf des 31. Juli 2009 und fuer die Jahrgangsstufe 10 mit Ablauf des 31. Juli 2010 ausser Kraft. 2 Abweichend von Abs. 2 gelten fuer die Schuelerinnen und Schueler, die noch eine vierstufige Realschule besuchen, die in § 120 Abs. 3 Nr. 2 genannten Bestimmungen ueber die Hoechstausbildungsdauer und die Vorrueckungsfaecher sowie die Stundentafeln fuer die vierstufige Realschule der bis zum Ablauf des 31. Juli 2007 geltenden Realschulordnung bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 fort.