Informationen zu Rechtsfragen


Schülerzeitung: Rechtliche Hinweise

Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure können wählen, ob sie die Schülerzeitung entweder als "Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes (BayPRG)" oder als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung erscheinen lassen.Im LehrerInfo - Rundbrief vom 02.10.2006 veröffentlichte das KM hierzu rechtliche Hinweise.

Nr: 1491
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