Informationen zu Rechtsfragen


Reisekosten: Finanzierung aus Mitteln des Elternbeirats oder eines Fördervereins

Zu einem Angebot eines Elternbeirats, teilweise oder vollständig die Reisekosten für Lehrkräfte zu übernehmen, um die Studienfahrten ("Abschlussfahrten") der 10. Klassen durchführen zu können, heißt es im KMS vom 24.11.2004 Nr. V.4-5O6210R5-5.122 026 an einen Ministerialbeauftragten:
"Das Staatsministerium hält eine Finanzierung der Reisekosten von Lehrkräften aus Mitteln des Elternbeirats oder eines Fördervereins - und damit von Elternspenden - zwar nicht (mehr) für unzulässig, meint aber nach wie vor, dass es dem Zweck dieser Mittel eher entsprechen würde, sie ggf. bedürftigen Schülern bzw. Schülerinnen zugute kommen zu lassen. Wenn aber, dann sollten Mittel des Elternbeirats bzw. eines Fördervereins für diese Art der Finanzierung von Schülerfahrten wohl auch in allen entsprechenden Jahrgangsstufen eingesetzt werden. Es dürfte den Schülerinnen und Schülern anderer Jahrgangsstufen und ihren Erziehungsberechtigten nämlich kaum zu vermitteln sein, eine Finanzierung von Reisekosten der Lehrkräfte aus dieser Quelle auf Fahrten einer bestimmten - hier: der 10. - Jahrgangsstufe zu beschränken und pädagogisch besonders wünschenswerte Veranstaltungen, wie beispielsweise Schullandheimaufenthalte der unteren Jahrgangsstufen, "außen vor" zu lassen.Dies sollte allseits in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
Diese Gedanken können auch dem Elternbeirat zur Kenntnis gegeben werden."
Quelle: MB-Nachrichten Oberfranken vom 22.12.2004

Nr: 391
Zur Ãœbersicht