Informationen zur Schulorganisation


Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall regelt die KMBek Nr. II.1-5 S 4406-6.11 902 vom 2. Juli 2010.

Inkrafttreten
"Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1996 (KWMBl I S. 391) außer Kraft. Soweit die Koordinierungsgruppen Schulausfall im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht eingerichtet sind, kann über einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung nach der bis zum 31. August 2010 geltenden Bekanntmachung vom 18. Oktober 1996 verfahren werden."

Nr: 1133
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