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Skifreizeit: Unfallversicherung

(Pressemitteilung vom Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband und von der Bayerischen Landesunfallkasse)
Schüler sind bei schulischen Skitouren gesetzlich unfallversichert. Kinder, die im Rahmen einer von ihrer Schule organisierten und durchgeführten Skifreizeit verunglücken, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) und die Bayer. Landesunfallkasse (Bayer. LUK) aus Anlass der laufenden Skisaison hin, die viele Klassen für eine Skifreizeit nutzen.
Zum Umfang des Versicherungsschutzes erläutert Geschäftsführer Dr. Hans-Christian Titze: „Sobald eine Skifreizeit als schulische Veranstaltung anerkannt ist, sind die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivitäten gesetzlich unfallversichert, egal, ob die Skifreizeit in Deutschland oder im Ausland stattfindet.“ Wichtig ist aber gerade hier eine gezielte Präventionsarbeit: Lehrer und Schüler sollten sich ausreichend lange im Sportunterricht auf die Skifreizeit vorbereiten, um Unfälle zu vermeiden.
Beispiel: Sturz bei der Abfahrt
Ein Schüler verliert bei einer Abfahrt die Kontrolle über seine Skier, stürzt schwer, muss mit mehreren Knochenbrüchen in ein Krankenhaus transportiert und dort aufwendig behandelt werden. Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit trägt in so einem Fall grundsätzlich der Bayer. GUVV bzw. die Bayer. LUK. An diese Leistungen können weitere anknüpfen, etwa eine Rehabilitation mit Krankengymnastik oder Förderunterricht. Bei schweren Unfällen empfiehlt es sich, bereits am Ort des Geschehens das weitere Vorgehen mit dem Unfallversicherungsträger zeitnah telefonisch abzustimmen. Der Unfallversicherungsschutz ist aber zeitlich begrenzt. Verlängert beispielsweise ein Schüler den Aufenthalt in den Bergen, weil seine Eltern nachgekommen sind, dann ist er bei Unfällen, die in dieser Zeit passieren sowie auf dem späteren Heimweg, nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind für Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München die Ansprechpartner für die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation: Ulrike Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel: 089/36093-119, Fax: 089/36093-379.
Quelle: MB-Nachrichten Unterfranken vom 10.02.2006

Nr: 1221
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