Bestimmungen zur Ausbildung von Lehrkräften

Lehramtsprüfungsordnung 1 (LPO 1)

Den aktuellen Stand der LPO I enthält die Bekanntmachung in der Fassung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657).
Die LPO I regelt in vier Teilen die Organisation und das Verfahren der Ersten Staatsprüfung, die Studien- und Prüfungsinhalte der einzelnen Fächer sowie die Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des BayLBG abgelegten Ersten Staatsprüfungen und enthält Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus herausgegebener Sonderdruck des BayLBG und der LPO I ) enthält außerdem
  • eine Anlage mit genauen Anforderungen für die einzelnen Lehrämter im Fach Sport,
  • ein Merkblatt zum Nachweis der nach LPO I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse,
  • eine Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die einzelnen Lehrämter.
Der Entwurf der neuen Fassung kann von den Seiten des STMUK als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Nr: 2004
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