Die LPO I regelt in vier Teilen die Organisation und das Verfahren der Ersten Staatsprüfung, die Studien- und Prüfungsinhalte der einzelnen Fächer sowie die Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des BayLBG abgelegten Ersten Staatsprüfungen und enthält Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus herausgegebener Sonderdruck des BayLBG und der LPO I ) enthält außerdem
- eine Anlage mit genauen Anforderungen für die einzelnen Lehrämter im Fach Sport,
- ein Merkblatt zum Nachweis der nach LPO I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse,
- eine Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für die einzelnen Lehrämter.