Diese Verordnung in der Fassung vom 28. Oktober 2004 (GVBl 1004, S. 428) regelt die Organisation und Durchführung der Zweiten
Staatsprüfung, die Prüfungsleistungen im Einzelnen sowie die Feststellung des
Prüfungsergebnisses.
Außerdem enthält sie besondere Bestimmungen zur Zweiten
Staatsprüfung im Erweiterungsfach sowie zur Anerkennungsregelung für außerhalb
des BayLBG erworbene Lehramtsbefähigungen.
Bestimmungen zur Ausbildung von Lehrkräften
Lehramtsprüfungsordnung 2 (LPO 2)
Nr: 2005
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