Bestimmungen zur Ausbildung von Lehrkräften

Lehramtsprüfungsordnung 2 (LPO 2)

Diese Verordnung in der Fassung vom 28. Oktober 2004 (GVBl 1004, S. 428) regelt die Organisation und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung, die Prüfungsleistungen im Einzelnen sowie die Feststellung des Prüfungsergebnisses.
Außerdem enthält sie besondere Bestimmungen zur Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach sowie zur Anerkennungsregelung für außerhalb des BayLBG erworbene Lehramtsbefähigungen.

Nr: 2005
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