Allgemeine Informationen
Eigenverantwortlicher Unterricht von Studienreferendaren mit Behinderung
Schwerbehinderte Referendarinnen bzw. Referendare können einen Antrag stellen, um über die Erteilung von Unterrichtsaushilfe über die 11. Pflichtstunde hinaus befreit zu werden. Näheres erfahren Sie im beigefügten KMS.
Nr: 3419
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