Allgemeine Informationen

Eigenverantwortlicher Unterricht von Studienreferendaren mit Behinderung

Schwerbehinderte Referendarinnen bzw. Referendare können einen Antrag stellen, um über die Erteilung von Unterrichtsaushilfe über die 11. Pflichtstunde hinaus befreit zu werden. Näheres erfahren Sie im beigefügten KMS.

Nr: 3419
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