Allgemeine Informationen

Zweite Staatsprüfung

Die Zweite Staatsprüfung dient - zusammen mit der Ersten Staatsprüfung - der Feststellung, ob die Bewerber zum Lehramt an Realschulen befähigt sind.

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerber zu dem Kreis gehören, für den die Prüfung ausgeschrieben wurde. Ferner können Bewerber an der Prüfung teilnehmen, die aufgrund einer Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind, sowie Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Auf Antrag können auch Bewerber zugelassen werden, die sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

Die Prüfungsleistungen bestehen aus
  • einer schriftlichen Hausarbeit aus dem Gebiet der Pädagogik oder der Pädagogischen Psychologie oder aus der Didaktik eines Unterrichtsfachs,
  • einem Kolloquium in Pädagogik und pädagogischer Psychologie,
  • je einer mündlichen Prüfung zur Didaktik der beiden Fächer und einer mündlichen Prüfung zum Schulrecht und zur Schulkunde sowie zu Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung,
  • drei Prüfungslehrproben aus den Fächern der gewählten Fächerverbindung.
  • der Durchschnittsnote einer Beurteilung, die der/die Leiter/in des Studienseminars aufgrund von Vorschlägen der Seminarlehrer und des Leiters/der Leiterin der Einsatzschule erstellt. Die Beurteilung bezieht sich auf die Unterrichtskompetenz, die erzieherische Kompetenz und das dienstliche Verhalten. 

Nr: 2021
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