Allgemeine Informationen

Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst

Ist ein Bewerber nach dem bestandenen ersten Staatsexamen einer hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit nachgegangen (z. B. während eines Auslandsaufenthaltes oder an einer Privatschule), so kann diese Zeit auf das Referendariat angerechnet werden, wenn sie den Zielen des Vorbereitungsdienstes entspricht.
Der Vorbereitungsdienst kann so maximal um ein Jahr verkürzt werden. Dabei gilt als Faustregel, dass ein Jahr Tätigkeit mit einem halben Jahr auf das Referendariat angerechnet wird.

Ebenso können die Zeiten eines früheren Vorbereitungsdienstes in der gleichen Laufbahn angerechnet werden, so dieser nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.
Ebenso können Zeiten einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für ein anderes Lehramt angerechnet werden.

Ein Antrag auf Verkürzung kann frühestens drei Monate nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt werden. Der Antrag wird über den Seminarleiter, der dazu Stellung nimmt, an das STMUK weitergeleitet. Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, obliegt dem STMUK.

Nr: 2509
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