Praktikumsamt in Unterfranken

Ansprechpartner

Frau Yvonne Neumeier, BerRin

Leiterin des Praktikumsamts
Telefon: 0931 45345-11
Fax: 0931 45345-45
E-Mail: praktikumsamt@mbrs-ufr.de

Sprechstunde mittwochs 14:30 - 16:30 (nicht in den Schulferien) und nach Vereinbarung

Übersicht:

Informationen für Teilnehmer am Päd.-did. Praktikum im Schuljahr 2012/13

Informationen für Teilnehmer am Päd.-did. Praktikum im Schuljahr 2013/14 (Stand 02. Juli 2013)

Seniorpartnerprojekt --------- ehemalige Lehrkräfte sind ehrenamtlich unterstützend bei der Betreuung von Studenten während der Praktika tätig

 

Praktika  für das Lehramt an Realschulen - Hinweise (Stand: Januar 2013)

1. Arten und Dauer der Praktika

Jeder Studierende für das Lehramt an Realschule muss gemäß  § 38 LPO I folgende Praktika ablegen:

 

2. Aufgaben und Ziele der Praktika

In den Praktika sollen Sie einerseits frühzeitig eine Vorstellung von der Schulpraxis der Realschule und der Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer bekommen und andererseits auch einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewinnen. Dabei sollen Sie einen möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des Lehrerberufs erhalten. Insbesondere sind in den Schulpraktika nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung eigene Unterrichtsplanungen zu betreiben und mehrere Unterrichtsversuche durchzuführen. Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen des § 38 Abs. 2 LPO I. Die Praktika sollen Ihnen auch Einsichten darüber vermitteln, ob Sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.

3. Betriebspraktikum

Die Studierenden aller Lehrämter haben ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von 8 Wochen abzuleisten; das Praktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Nicht vereinbar mit dem Ziel des Betriebspraktikums sind Tätigkeiten, die sich auf Arbeiten wie "Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen im Gaststättengewerbe" beziehen. Der Studierende wendet sich selbstständig an einen Betrieb. Das Betriebspraktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens 2 Wochen Umfang aufgeteilt werden und in mehreren Betrieben erfolgen.

4. Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Neigung und Eignung für den angestrebten Beruf. Es soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen, wobei ein Teil im Umfang von mindestens einer Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten ist. Es wird zudem empfohlen, auch eine Schulart kennen zu lernen, für die die Lehrbefähigung nicht angestrebt wird. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Teil des Praktikums in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe abzuleisten. In diesem Fall muss die Tätigkeit vom Praktikumsamt als Orientierungspraktikum anerkannt werden (eine Anerkennung ist nicht notwendig, wenn das Praktikum ausschließlich an Schulen abgeleistet wurde). Das Orientierungspraktikum soll ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der künftige Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule, des Gymnasiums oder einer beruflichen Schule. Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben.
An der Universität Würzburg wird für die Studierenden ein Mentoren-Projekt angeboten. Ein Schwerpunkt hierbei ist neben der Hilfestellung zum Studieneinstieg die Erstellung einer Handreichung zum Orientierungspraktikum in enger Absprache mit dem Praktikumsamt. Entsprechende Materialien (u. a. ein Reflexionsbogen zum Orientierungspraktikum) finden Sie hier:

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5. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Das Praktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden. Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums. Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen. Dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Gegen Ende des Praktikums wird mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch geführt, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen. Dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

Wird von der Universität eine Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum angeboten, so ist diese verpflichtend zu besuchen.

Die Anmeldung ist nur online möglich. Den Anmeldezugang finden Sie unter 9. Anmeldeformulare. Bitte informieren Sie sich vorher unter 9. Terminplan über die Anmeldefristen.
Der Beginn des Praktikums ist in Unterfranken nur zum Schuljahresanfang, also im Herbst jeden Jahres möglich. Es wird in der Regel im 3. und 4. Semester abgeleistet. Das Orientierungspraktikum muss vor Beginn vollständig abgeleistet sein.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter dem Link ?Informationen für Teilnehmer am pädagogisch-didaktischen Praktikum im Schuljahr ?.? (zu finden auf dieser Homepage oben) über anstehende Termine und zusätzliche Informationen zum Praktikum.

6. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

6.1 Zeitrahmen und Organisatorisches

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wird in der Regel im 5. oder 6. Semester absolviert. Es

6.2 Aufgaben und Studienziele

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:

6.3 Meldung

Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum ist nur noch online möglich. Anmeldezugang unter 9. Anmeldeformulare. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung sowohl für das Wintersemester als auch das darauffolgende Sommersemester bis spätestens 15. April erfolgen muss. (siehe 9. Termine) . Bitte denken Sie daran, sich auch zusätzlich im Onlineserviceportal sb@home der Universität für die zugehörige Begleitveranstaltung anzumelden.

Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet, wobei die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum nicht mehr als sechs betragen soll.

Soweit sich mehr Bewerber melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen.

6.4 Betreuung

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen Sie den Unterricht eines für das jeweilige Fach durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten Praktikumslehrers, der Sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu eigenen Unterrichtsversuchen gibt und Sie während des Praktikums betreut. Am Ende des Praktikums führt der Praktikumslehrer mit Ihnen ein Beratungsgespräch über Ihre Eignung für den Lehrberuf.

 

7. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika

Während der Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums sowie des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während der Ableistung des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gem. § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Haftung des Betriebs, anderer Betriebsangehöriger oder anderer Praktikanten für Personenschäden beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Sie ausreichend Versicherungsschutz genießen, z. B. für Schäden, die Sie durch Ihre Praktikumstätigkeit dem Betrieb oder Dritten zufügen. Dazu kann der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ratsam sein.

Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers.

Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass Sie am Praktikum regelmäßig teilgenommen, die verpflichtenden Unterrichtsversuche durchgeführt und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit zureichendem Ergebnis erledigt haben. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie im Zeitraum des betreffenden Praktikums gefertigt werden können. Sollte Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden können, müssen Sie das Praktikum zum nächstmöglichen Termin wiederholen und bei einem anderen Praktikumslehrer ableisten.

Die Originalnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

8. Ersatz durch andere Praktika

Als Ersatz für die Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sofern sie den in Art. 34 Abs. 1 LPO I aufgeführten Bestimmungen genügen. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum sowie das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum können ersetzt werden durch eine hinreichend umfangreiche Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin oder ?assistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des offiziellen pädagogischen Austauschdienstes. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen.

Anträge auf Anerkennung dieser Praktika sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Niederbayern (siehe 10 . Adressen der Praktikumsämter in anderen Regierungsbezirken) eingerichtete Praktikumsamt zu richten.

Bitte beachten Sie: An der Universität Würzburg gibt es zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum eine verbindliche Begleitveranstaltung, die von der Schulpädagogik durchgeführt wird. Diese ist auch verpflichtend, wenn Sie Ihr Schulpraktikum außerhalb Bayerns absolvieren.

 

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9. Termine, Merkblätter, Anmeldeformulare

Wählen Sie folgende Formulare zum Downloaden:

Terminplan

Merkblätter

Kurzinfo zu den Praktika für Lehramt Realschule der Uni Würzburg

Anmeldeformulare / Bescheinigungen

 

10. Die Praktikumsämter in anderen Regierungsbezirken,
    Zuständigkeiten