Meldung: Berufung von Lehrkräften anderer Realschulen in den Abschlussprüfungsausschuss 2024
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11.12.2023
- Datenerhebung
- Nr. 30887 vom 1.9.2023
- alle Realschulen
Nach § 33 Abs. 3 Ziff. 1 RSO darf der/ die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Lehrkräfte anderer Realschulen in den Prüfungsausschuss berufen, wenn eine Schule in den zu prüfenden Fächern nicht über zwei fachlich zuständige Lehrkräfte verfügt.
Die MB-Dienststelle bittet um eine formlose Meldung dieser Lehrkräfte an umfragen@mb-rs-mittelfranken.de mit Angabe des betreffenden Faches und der Stammschule, um Überschneidungen zu vermeiden.
Vielen Dank!