Es handelt sich um ene Fortbildung zur Reihe: starke Schüler brauchen starke Lehrer und positive Bildung!
Starke Schüler brauchen starke Lehrer und positive Bildung!
Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen für ihre Zukunft die unterschiedlichsten Kompetenzen, vor allem aber sollten sie sich ihrer Stärken bewusst sein!
Wie können wir als Unterrichtende von der Fehlersuche zum Stärkenfinden kommen? Wie kann moderner, individualisierter Unterricht gelingen, der wertschätzend und stärkenfördernd mit den jungen Menschen umgeht?
Die Veranstaltung findet im Rahmen von KOMPASS, einem bayernweiten Projekt, welches die individuellen Stärken und Kompetenzen der Heranwachsenden in den Mittelpunkt stellt, statt. Vorgestellt wird eine Vielzahl von Materialien (z. B.: Förder- und Forderkarten, digitale LernJobs, Stärkenkarten uvm.), auf die jeder Einzelne zurückgreifen kann, aber auch die Selbstkompetenz der Lehrkräfte in Bezug auf wertschätzende Sprache und Umgang mit Schülerinnen und Schülern wird in den Blick genommen.
Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre eigenen digitalen Endgeräte sowie ihren Zugang für bycs-Schule mitzubringen.
Teilnehmende: Interessierte Lehrkräfte aller Fächer und Lehrkräfte an KOMPASS-Schulen aus Ober-, Mittel- und Unterfranken
Fahrtkosten werden erstattet für Lehrkräfte von staatlichen Realschulen Ober-, Mittel- und Unterfrankens
Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens, Mittelfrankens, Unterfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.