Für die oberfränkischen Realschulen, die sich für das Projekt "Klimakoffer" angemeldet haben, finden zwei regionale Fortbildungsveranstaltungen an der Staatlichen Realschule Kulmbach statt.
Mit der Teilnahme zweier Lehrkräfte der für das Projekt angemeldeten Schulen an dieser offiziellen RLFB des Realschul-Klimakoffer-Rollouts erhalten die Teilnehmenden die Berechtigung, die Klimakoffer und Wärmebildkameras für ihre Schule mitzunehmen.
Veranstaltung 1 am 13.03.24 für Teilnehmerkreis 1, FIBS-Kursnummer M024-0/24/352615-1:
Von jeder dieser Schulen sind zwei Lehrkräfte eingeladen:
Bad Staffelstein, Bamberg Graf-Stauffenberg, Bamberg Maria-Ward, Bayreuth I, Bayreuth II, Burgkunstadt, Coburg I, Coburg II, Ebermannstadt, Ebrach, Forchheim, Gefrees, Hirschaid
Veranstaltung 2 am 14.03.24 für Teilnehmerkreis 2, FIBS-Kursnummer M024-0/24/352617-1:
Von jeder dieser Schulen sind zwei Lehrkräfte eingeladen:
Hof, Hollfeld, Kronach I, Kronach II, Kulmbach, Marktredwitz, Naila, Neustadt bei Coburg, Pegnitz, Rehau, Scheßlitz, Selb, Wunsiedel
Voraussetzung für die Teilnahme der beiden Lehrkräfte ist, dass eine/r von ihnen entweder Geographie, Physik oder ein anderes MINT-Fach unterrichtet. Bei der zweiten Lehrkraft ist die Fächerkombination nicht entscheidend.
Programm und weitere wichtige Hinweise: siehe Anhang
Anmeldungen in FIBS: siehe Link
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.