Aus organisatorischen Gründen kann die RLFB "KESCH meets KOMPASS" nicht wie geplant am 18.03.24 stattfinden. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Veranstaltung verschoben werden muss.
Als neuer Termin wurde festgesetzt:
Montag, 7. Oktober 2024, 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Transmar Travel Hotel, Bindlach
Herzlich eingeladen sind die KESCH-Ansprechpartner/-innen der oberfränkischen Realschulen, gerne auch als Tandem pro Schule, oder an KESCH interessierte Lehrkräfte
Veranstaltungsbeschreibung:
Die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (= KESCH) bringt oft große Herausforderungen mit sich, die Rolle als KESCH-Ansprechpartner/in an einer Schule ebenso.
An diesem Nachmittag soll Raum geboten werden für einen kollegialen Austausch der KESCH-Ansprechpartner/-innen sowie Impulse zu:
- Wie kann man Kooperation Elternhaus – Schule konkret gestalten?
- Welches „Handwerkszeug“ haben und brauchen Sie für KESCH?
- Welche Normerwartungen spielen eine Rolle?
- Inwiefern können die positive Bildung und Stärkenorientierung aus KOMPASS wertvolle Impulse für KESCH bieten?
Neben der Möglichkeit zum Austausch und dem Kennenlernen von Best-Practice-Beispielen erhalten Sie wertvolle Impulse zu KESCH durch die positive Bildung und Stärkenorientierung, wie sie im Projekt KOMPASS durch „PERMA“ (= Faktoren für menschliches Wohlbefinden) zentral verankert sind.
Die Teilnehmenden sind auch herzlich eingeladen, sich ganz offen über die Erfahrungen an ihrer Schule auszutauschen und ggf. Best-Practice Beispiele einzubringen.
Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link