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Regionale Fortbildungsveranstaltung "Schulartübergreifende Theatertage des Landkreises Hof" vom 17. bis 20. Juni 2024 am Theater Hof Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Die Schultheatertage des Landkreises Hof finden in diesem Jahr vom 17.-20.06.2024 im Theater Hof statt.

Die Gruppen treffen sich an den jeweiligen Vormittagen für die Stellproben im Theater Hof.

Am Nachmittag heißt es dann laut Plan „Vorhang auf und Bühne frei“ für die darstellenden Schülerinnen und Schüler.
Ziel des Festivals ist der gegenseitige Austausch der unterschiedlichen Theatergruppen. Dabei reihen sich Werkschauen neben fertige Stücke ein. Die verschiedenen Herangehensweisen in der Theaterarbeit sollen Schülerinnen und Schüler, sowie ihre Lehrkräfte in ihren Produktionen ermutigen, sich auf der Bühne auf unbekanntes Terrain zu begeben und bereits für das Stück im nächsten Schuljahr die Möglichkeit bieten aus dem Gesehen neue, eigene Ideen zu generieren.

Hierzu sind auch theaterbegeisterte Lehrkräfte aller Schularten ohne Gruppe im Rahmen einer Fortbildung eingeladen. Wir möchten miteinander ins Gespräch kommen und uns bei unserer Arbeit unterstützen.

Wichtig: Bitte bewerben Sie sich in FIBS an dem Tag Ihrer Wahl bei Ihrer Schulart, damit Sie die Fahrtkosten erstattet bekommen können und die entsprechende Fortbildungsbescheinigung erhalten.

Programm und Infos zu den einzelnen Tagen: siehe Anhang

Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

Lehrkräfte von anderen Schularten wenden sich für die Erstattung der Fahrtkosten bitte an die für sie zuständige Dienststelle.

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