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Erneuter Hinweis auf die Regionale Fortbildungsveranstaltung: Die Bordmittel des iPads im Unterricht nutzen: Schwerpunkt Pages, Keynote, Numbers - für Einsteiger und Entdecker - am 6. Februar 2023 Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/23/325840-1 ist noch bis einschließlich 27.01.23 möglich.

Die Fortbildung richtet sich an Lehrkräfte, die noch keine Erfahrung mit den iPadOS-Apps Pages (Textverarbeitung), Keynote (Präsentation) und Numbers (Tabellenkalkulation, hier aber mal anders) haben: Sie lernen in dieser Fortbildung kleinschrittig die Grundwerkzeuge der drei Apps sowie Möglichkeiten kennen, diese schüler- und schülerinnenaktivierend im Unterricht einzusetzen, wobei der Schwerpunkt auf eigenständigem Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, aber auch auf der Ergebnispräsentation liegen soll. Ein Blick wird auch auf Optionen zur Bereitstellung und zum Einsammeln von Material im Unterrichtsverlauf gerichtet.

Teilnehmende:
Interessierte Lehrkräfte, max. Teilnehmerzahl: 20
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Die Teilnehmenden benötigen ein eigenes digitales Endgerät (iPad, aktuelles Software-Update) sowie die Apps Keynote, Pages, Numbers sowie ihre ByCS-Zugangsdaten.
In der Mensa ist Kartenzahlung empfohlen.
Bitte melden Sie bis zum 27.01.23 per Mail an praktikumsamt@mbof.de, ob Sie am Mittagessen in der Mensa teilnehmen.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

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