Abschlussprüfung Schuljahr 2023/24: Ausschluss von einer Prüfungstätigkeit
Die Schulen werden gebeten, der MB-Dienststelle diejenigen Lehrkräfte zu benennen, die bei der o.g. Abschlussprüfung nach § 33 Absatz 5 RSO von einer Prüfungstätigkeit ausgeschlossen werden müssen. Der Grund des Ausschlusses ist mitzuteilen; auch Fehlanzeigen sind zu melden!
Bitte per E-Mail bis zum Dienstag, 24. Oktober 2023 an abfrage@mbof.de senden.