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RLFB KESCH meets KOMPASS: Eltern, Schüler & Lehrkräfte begegnen sich auf Augenhöhe - Wie kann das gehen? Warum lohnt es sich? Impulse für KESCH durch positive Bildung & Stärkenorientierung aus KOMPASS Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Termin: Montag, 18. März 2024, 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Transmar Travel Hotel, Bindlach


Herzlich eingeladen sind die KESCH-Ansprechpartner/-innen der oberfränkischen Realschulen, gerne auch als Tandem pro Schule, oder an KESCH interessierte Lehrkräfte

Veranstaltungsbeschreibung:

Die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (= KESCH) bringt oft große Herausforderungen mit sich, die Rolle als KESCH-Ansprechpartner/in an einer Schule ebenso.
An diesem Nachmittag soll Raum geboten werden für einen kollegialen Austausch der KESCH-Ansprechpartner/-innen sowie Impulse zu:

- Wie kann man Kooperation Elternhaus – Schule konkret gestalten?
- Welches „Handwerkszeug“ haben und brauchen Sie für KESCH?
- Welche Normerwartungen spielen eine Rolle?
- Inwiefern können die positive Bildung und Stärkenorientierung aus KOMPASS wertvolle Impulse für KESCH bieten?

Neben der Möglichkeit zum Austausch und dem Kennenlernen von Best-Practice-Beispielen erhalten Sie wertvolle Impulse zu KESCH durch die positive Bildung und Stärkenorientierung, wie sie im Projekt KOMPASS durch „PERMA“ (= Faktoren für menschliches Wohlbefinden) zentral verankert sind.
Die Teilnehmenden sind auch herzlich eingeladen, sich ganz offen über die Erfahrungen an ihrer Schule auszutauschen und ggf. Best-Practice Beispiele einzubringen.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

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