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Erneuter Hinweis auf die RLFB Always on - "Die Eisbärin" - ein Theaterstück über die Gefahren des Internets mit anschließendem Vortrag der Berater für digitale Bildung am 07.02.24 in Rehau Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/351553-1 ist noch bis einschließlich 30.10.24 möglich.

Wie falle ich auf? Wie setze ich mich ab? Weg vom Mainstream? #NO FAKE IDENTITY! Die Protagonistin Mona lebt es. TikTok, Instagram, YouTube! Als Influencerin ist sie immer bereit zu posten. In der digitalen Welt geht es nur um eins: „Die perfekte Story“. Doch was tun, wenn man Follower verliert? Das Monologstück verhandelt nicht weniger als die großen Fragen der eigenen Existenz und der Bedeutung des Individuums in der heutigen, schnelllebigen Gesellschaft, sofern es dafür überhaupt „richtige“ Antworten geben kann, denn niemals vergessen: #lifesabitch, eure Eisbärin.
Nach der Vorstellung gibt es die Gelegenheit zum Nachgespräch mit der Darstellerin und dem Team des Jungen Theaters.
Im Anschluss daran folgt eine medienpädagogische Einordnung und Hilfestellung zu den Themen Sucht, Digital Detox und Prävention gefährdenden Verhaltens durch die Berater digitale Bildung.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden. Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

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