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MB-Nachrichten Oberfranken - Einzelansicht - Druckansicht

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Regionale Fortbildungsveranstaltung zur Leseförderung an den Realschulen in Oberfranken am 21. März 2024 in Bindlach Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

FIBS-Kursnummer: M024-0/24/354713-1

Zielgruppe:
Interessierte Lehrkräfte aller Fächer, die sich für die Implementierung der Leseförderung an ihrer Schule engagieren möchten

Veranstaltungsbeschreibung:
Zielsetzung ist die weitere Implementierung/Multiplizierung der Leseförderung an den Schulen sowie ein ausführlicher Austausch und Impulse zum Thema.

Es ist wünschenswert, dass jede/r Teilnehmende eine Idee zum Lesen aus dem schulischen Alltag mitbringt.

Inhalte:

- Leseförderung als Aufgabe aller Fächer
- #lesen.bayern und Neuerungen
- Leseförderung & KI
- Lesen.Verstehen.Durchstarten - das Projekt
- Einblick in FilBy und Gewinn für die Realschule
- Austausch und Best-Practice-Beispiele

Eine Veröffentlichung des genauen Programmablaufs folgt in den MB-Nachrichten.

Link zur Anmeldung in FIBS: siehe Anhang

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

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