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Erneuter Hinweis/Veröffentlichung des Programms: RLFB für die Koordinatoren/-innen für Berufliche Orientierung (KBO): "Grüne Transformation - Berufsorientierung für die Zukunft" am 20.02.24 Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/351513-1 ist noch bis einschließlich 07.02.24 möglich.

Es wird erwartet, dass von jeder oberfränkischen Realschule der/die Koordinator/in für Berufliche Orientierung teilnimmt.

Die Schulleitungen werden gebeten, ihre/n Koordinator/in für Berufliche Orientierung entsprechend zu informieren.


Veranstaltungsort: Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer für Oberfranken Bayreuth, Äußere Badstr. 24, 95448 Bayreuth

Die "Grüne Transformation" ist ein umfassender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel, der darauf abzielt, unsere Gesellschaft nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Durch die Fortbildung sollen den KBOs die Ursachen für den Wandel, die Veränderungen am Arbeitsmarkt sowie die Auswirkungen auf die Arbeitswelt nähergebracht werden.

Neben einem Hauptvortrag vom Prof. Dr. Harald Lesch und Prof. Dr. Christian Holler wird es Beiträge von der HWK, der IHK, der BA sowie dem ISB geben.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

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