Bei der jährlich stattfindenden Fachbetreuertagung für das Fach Katholische Religionslehre an Realschulen im Erzbistum Bamberg können Sie andere Fachbetreuer/-innen kennen lernen und sich austauschen.
Die Auseinandersetzung mit einem Lehrplanthema der 10. Klasse und die kompetenzorientierte Leistungserhebung bilden den fachlichen Kern dieser Tagung, die eine Kooperation zwischen dem Erzbistum Bamberg und den MB-Dienststellen Oberfranken und Mittelfranken ist.
Leitung: StRin (RS) Verena Schießl, Fachreferentin für Kath. RU an Realschulen im Erzbistum Bamberg
Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer E133-0/24/20240313
Für die Erstattung der Fahrtkosten für Lehrkräfte staatlicher Realschulen in Oberfranken, deren Dienstort nicht identisch mit dem Veranstaltungsort ist, gilt folgende Vorgehensweise:
Für den Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten ist das offizielle Formular mit der Nummer/dem Titel „R002 Abrechnungsantrag Reisekosten“ zu verwenden, das auf der Homepage des LfF zur Verfügung steht:
https://www.lff.bayern.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx
Senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten „R002 Abrechnungsantrag Reisekosten“ zusammen mit einer Teilnahmebescheinigung für diese Fortbildung direkt an:
Landesamt für Finanzen
Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten
Dienststelle Ansbach
z. Hd. Hr. Koch
Postfach 1951
91510 Ansbach
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.