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Erneuter Hinweis auf die Regionale Fortbildungsveranstaltung: Erneuerung der DELF-Prüferlizenz für Französisch-Lehrkräfte an oberfränkischen Realschulen am 10. April 2024 in Kulmbach Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Die Schulleitungen werden gebeten, die Lehrkräfte ihrer Fachschaft Französisch entsprechend zu informieren. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/350072-1 ist noch bis einschließlich 13.03.24 möglich.

Die Veranstaltung richtet sich an Französischlehrkräfte der Realschulen in Oberfranken, deren DELF-Prüferlizenz ausläuft.

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des halbtägigen Lehrgangs die offizielle attestation examinateur-correcteur von France Education, die fünf Jahre gültig ist. Diese ist Voraussetzung für die Abnahme der DELF-Prüfungen!

Halten Sie bitte Ihre Login-Daten für mebis bereit und nehmen Sie bitte ein digitales Endgerät mit, am besten ein Notebook.
Das Online-Modul zu den neuen Bewertungsrastern muss vorher absolviert worden sein:

https://plus.france-education-international.fr/offre-de-formation/5002/Se_former_aux_nouvelles_grilles_d'%C3%A9valuation_DELF-DALF

Bitte geben Sie im Feld „Begründung“ der FIBS-Anmeldemaske Ihr Geburtsdatum an, damit das Institut français Sie leichter zuordnen kann.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

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