Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2023/24: Abgabe am 15. Mai 2023
- Datenerhebung
- Nr. 30655 vom 25.4.2023
- staatliche Realschulen
- KM 1x MB 1x
Die staatlichen Realschulen wurden mit dem KMS Nr. IV.3–BS6400.1 – 5a.24307 vom 30.03.2023 aufgefordert, die Unterrichtsplanung bis 15. Mai 2023, 10:00 Uhr, elektronisch an das Staatsministerium zu übermitteln.
Der zugehörige Bericht „UP Protokoll RS“ ist am selben Tag der endgültigen UP-Meldung auszudrucken und sowohl an das Staatsministerium als auch die MB-Dienststelle zu senden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die elektronische Form dieser finalen UP-Meldung mit der Papierform übereinstimmt!
Nachmeldung nach dem Probeunterricht
Weicht die Anzahl der Schüler, die den Probeunterricht bestehen bzw. mit Elternwille voraussichtlich trotzdem übertreten werden, um insgesamt mehr als 5 von der im Datenblatt „Stundenbudget“ unter dem Punkt „Schülerzahl aus Probeunterricht (PU) (...)“ gemeldeten Zahl ab, so übermittelt die Schulleitung nach dem Probeunterricht und ohne vorherige Aufforderung durch das Staatsministerium bis spätestens
Montag, 22. Mai 2023
eine neue Unterrichtsplanung (Elektronische Übermittlung und Papierform) an das Staatsministerium.
"August-Meldung"
Zum Schuljahr 2023/2024 wird die „August-Meldung“ wie in den Vorjahren digital über die entsprechende Eingabemaske im BRN erfolgen. Diese Meldung ist von allen staatlichen Realschulen bis spätestens
Mittwoch, 2. August 2023, 24 Uhr
abzugeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!