Fragen des Schulalltages

Schulstatus - Allgemeine Informationen

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Bei den öffentlichen Schulen wird zwischen staatlichen und kommunalen Schulen unterschieden, wobei der Unterschied für Eltern und Erziehungsberechtigte kaum spürbar ist:

1. Staatliche Schulen sind Schulen, bei denen der "Dienstherr" des Lehrpersonals der Freistaat Bayern ist.

2. Kommunale Schulen sind Schulen, bei denen der "Dienstherr" des Lehrpersonals eine bayerische kommunale Körperschaft (z.B. Landkreis, kreisfrei Stadt, Zweckverband) ist.

Private Schulen (Schulen in freier Trägerschaft) sind alle Schulen, die nicht öffentlich (d.h. nicht staatlich oder kommunal) sind. Laut Gesetzgeber müssen diese Schulen eine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen ausschließt.

In der Gruppe der privaten Schulen wird rechtlich zwischen "staatlich anerkannten Schulen" und "staatlich genehmigten" Schulen unterschieden. Dieser Unterschied kann durchaus zu Komplikationen beim Schulwechsel führen.

Zur Erläuterung:

"Staatlich anerkannte" Realschulen müssen sich bei der Aufnahme, beim Vorrücken und beim Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Abhaltung von Prüfungen an die Regelungen halten, die auch für öffentliche Schulen gelten. Dadurch sind sie aber auch berechtigt, Zeugnisse auszustellen, die die gleiche Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen (vgl. Art. 90-104 BayEUG )

Bei nur "staatlich genehmigten" Schulen gilt dies nicht, d. h. deren Zeugnisse werden beim Wechsel an eine "staatlich anerkannte" private oder öffentliche Schule nicht anerkannt. Das kann zu Problemen beim Schulwechsel führen, da immer eine Aufnahmeprüfung abzulegen ist. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schule haben sich der Abschlussprüfung als "andere Bewerber" zu unterziehen.

Nr: 2456
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