Übertritt und Aufnahme

Mein Kind möchte von der Grundschule in die 5. Klasse Realschule übertreten

Ihr Kind besucht derzeit die 4. Klasse einer öffentlichen Grundschule und möchte zum nächsten Schuljahr in die 5. Klasse einer öffentlichen Realschule wechseln.


Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis.

  1. Beträgt dieser Durchschnitt 2,66 oder besser, so darf das Kind ohne Teilnahme am Probeunterricht an eine Realschule wechseln.
  2. Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter können am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Bei entsprechender Leistung ist die Aufnahme an eine Realschule möglich.

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO).

Nr: 2835
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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