Informationen zur Einstellung als Realschullehrer/in

Ãœbernahme in den Realschuldienst

Um an einer bayerischen Realschule unterrichten zu können, sind bestimmte Einstellungsvoraussetzungen zu erbringen. Je nach Schulträger unterscheiden sich diese.

Öffentliche Realschulen: 


Die umfassendsten Voraussetzungen erfordert der Einsatz an öffentlichen Realschulen. Laut Bayerischem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 3 Abs. 1 sind alle staatlichen und kommunalen Realschulen öffentliche Realschulen. Für eine unbefristete Unterrichtstätigkeit an diesen ist eine anerkannte Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nachzuweisen.

An staatlichen Realschulen ist außerdem eine unbefristete Einstellung nur möglich, wenn der Bewerber über eine gemäß § 39 Abs. 1  Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) zugelassene Fächerverbindung verfügt.

Kommunale Schulen können sich über diese Bindung hinwegsetzen.

Private Realschulen


An allen übrigen Realschulen (die das BayEUG in Art. 3 Abs. 2 als "private" Realschulen bezeichnet) gilt nach Artikel 94 BayEUG: Die Anforderungen an die Ausbildung der Lehrkräfte sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen. Die Anforderungen an die persönliche Eignung der Lehrkraft sind erfüllt, wenn in der Person der Lehrkraft keine schwerwiegenden Tatsachen vorliegen, die einer unterrichtlichen oder erzieherischen Tätigkeit (Art. 59 Abs. 1 Satz 1) entgegenstehen.

Die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und der Nachweis einer Zweiten Staatsprüfung können ersetzt werden durch einen "Nachweis der pädagogischen Eignung", der innerhalb von drei Jahren Unterrichtstätigkeit an einer privaten Realschule zu erbringen ist. Für diese Zeit erhält der Bewerber eine befristete Unterrichtsgenehmigung. Private Realschulen müssen sich bei der Einstellung von Bewerbern nicht an die in der LPO I festgelegten Fächerverbindungen halten.

Staatlicher Realschuldienst:

Voraussetzungen:

Die Einstellung in den staatlichen Realschuldienst richtet sich nach dem aktuellen Bedarf an Lehrkräften und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Planstellen. 
Sofern mehr Bewerber als Planstellen vorhanden sind, werden die Bewerber in der Rangfolge der erzielten Prüfungsergebnisse eingestellt.

Der Antrag auf Einstellung in den staatlichen Realschuldienst ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus über den Dienstweg vorzulegen. Das Antragsformular wird über die Seminarschulen den Referendarinnen und Referendaren zugeleitet.

Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen:

Über die Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen (grundständige und nachträgliche Erweiterung) informiert ein Schreiben des STMUK.

Einstellung:

Eine unbefristete Einstellung in den staatlichen Realschuldienst erfolgt nur, wenn sowohl die Gesamtprüfungsnote als auch die Note der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 3,50 ist. Die Einstellung geschieht entweder unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Studienrätin bzw. Studienrat im Realschuldienst oder durch den Abschluss eines sog. Supervertrags - ein auf bis zu zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag mit der Zusicherung, dass die Bewerberin oder der Bewerber spätestens nach Ablauf des Zeitvertrages in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird - oder durch Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages.

Merkblatt zur Berücksichtigung von Ausbildungsverzögerungen

Probezeit:

Nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Regel nach einer zweijährigen Probezeit.

Bezüge:

Die Bezüge der Lehrkräfte im Realschuldienst richten sich nach den jew. Sätzen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG); Studienräte im Realschuldienst an öffentlichen Realschulen werden in die Besoldungsgruppe A 13 (Beamte) bzw. Entgeltgruppe 13 (Arbeitsvertrag im Rahmen des TV-L) eingestuft. Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich derzeit aus der Übernahme von besonderen Funktionen im Rahmen der Schulleitung, der Ausbildung von Studienreferendaren, im Bereich der qualifizierten Beratung bzw.  Systembetreuung oder der Mitarbeit bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen. Außerdem wurde ein funktionsloses Beförderungsamt A13+Z eingeführt, das unter bestimmten Bedingungen (u.a. geeignete Beurteilung) erreicht werden kann.

Einstellungsaussichten:

Die Einstellungsaussichten im staatlichen Realschulbereich sind derzeit fächerspezifisch unterschiedlich. Es ist bei allen Prognosen zu bedenken, dass einerseits Bedarf und Planstellenlage nicht identisch sind, andererseits z. B. durch die nicht vorhersehbaren Veränderungen in der Fächerwahl der Schüler beträchtliche Verschiebungen in der Bedarfslage zwischen den Fächern entstehen.

Die aktuelle Prognose des STMUK zum Lehrerbedarf finden Sie hier.

Nr: 2718
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