Welche Praktika muss ich ablegen?


Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 (GVB1 S. 280) hat jede Bewerberin und jeder Bewerber für das Lehramt an Realschulen folgende Praktika abzuleisten:

a) ein Betriebspraktikum,
     8 Wochen; bei kaufmännischem Praktikum (Studienschwerpunkt WW) drei Monate

b) ein Orientierungspraktikum,
     3 bis 4 Wochen

c) ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum,
     150 bis 160 Unterrichtsstunden in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren

d) ein studienbegleitendes, fachdidaktisches Praktikum,
     das sich auf eines der von ihr oder ihm gewählten Fächer (und nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach) bezieht.
     Einmal jede Woche während des Wintersemesters (Gilt nur für die Universität Passau)

e) das Exercitium Paedagogicum (ExPäd)